Steueränderungen 2024

Wachstumschancengesetz weiter auf Eis

iStock, Dilok Klaisataporn

Deutschland ist mitten in der Krise. Das Wachstumschancengesetz soll mit vielen neuen Steuererleichterungen eigentlich neuen Schwung bringen. Doch es liegt aktuell auf Eis. 

Unklare Haushaltslage

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet, auch um Anreize für neue Investitionen in Unternehmen und in der Bauwirtschaft zu bieten. Es wurde jedoch vom Bundesrat am 24.11.2023 gestoppt. Es liegt nun beim Vermittlungsausschuss, der mit Verweis auf die noch unklare Haushaltslage 2024 jedoch noch nicht getagt hat.

Wichtige Änderungen

Hier einige wichtige Regelungen, die dann wohl auch rückwirkend gültig sind:

  • Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die 2024 gekauft werden, können degressiv abgeschrieben werden. 
  • Hinzu kommt die Möglichkeit einer 50-prozentigen Sonderabschreibung unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Auch für Wohngebäude gilt dann die degressive AfA.
  • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 auf 1.000 Euro angehoben.
  • GWG können alternativ auch in einem Sammelposten bis zu 5.000 Euro netto zusammengefasst und über drei Jahre abgeschrieben werden.
  • Die steuerliche Freigrenze für Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten an Kunden und Mitarbeiter steigt von 35 Euro auf 50 Euro.
  • Auch die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wird angehoben, von 110 Euro auf 150 Euro. Bis dahin fällt keine Lohnsteuer an.
  • Der Verlustvortrag wird von zwei auf drei Jahre ausgedehnt. 

Höhere Mindestlöhne

Keine Verzögerung gab es dagegen bei den Mindestlöhnen.

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde.
  • Die Minijob-Grenze steigt damit von 520 Euro auf 538 Euro.

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